Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch)
| 01.09.2024
Ob Notrufsystem, Pflegebett oder Desinfektionsmittel – zu den Hilfsmitteln zählen sämtliche Produkte, die die häusliche Pflege unterstützen oder eine selbstständigere Lebensweise ermöglichen. Zudem gibt es Hilfsmittel, die dazu beitragen, die Beschwerden von Pflegebedürftigen zu lindern. Anspruch auf diese Hilfsmittel haben alle Versicherten mit einer anerkannten Pflegestufe. Im Folgenden wird der Unterschied zwischen den verschiedenen Gruppen von Pflegehilfsmitteln erläutert und es wird erklärt, wer die Kosten übernimmt. Außerdem erhalten Sie Informationen über technische Hilfsmittel, den Erstattungsbetrag von bis zu 40 Euro für Verbrauchsmaterialien und wie Sie Ihr Pflegepaket für zu Hause beantragen können.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Pflege. Sie helfen dabei, den Pflegealltag sowohl für Pflegebedürftige als auch für deren Angehörige und Pflegekräfte einfacher und hygienischer zu gestalten. Diese Hilfsmittel sind insbesondere darauf ausgelegt, regelmäßig verwendet und ersetzt zu werden, da sie einen hohen Hygieneanspruch erfüllen müssen.
Mit der steigenden Anzahl von pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft nimmt die Bedeutung von Pflegehilfsmitteln stetig zu. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Arten von Pflegehilfsmitteln, ihre Bedeutung, sowie die Voraussetzungen für deren Beantragung und Kostenübernahme.
Auf einen Blick
- Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die in der häuslichen Pflege eingesetzt werden, um die Pflege zu erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
- Man unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Verbrauchsartikeln.
- Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel auf Antrag, sofern ein Pflegegrad vorliegt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei technischen und digitalen Pflegehilfsmitteln wird die Notwendigkeit der Anschaffung geprüft.
- Für Verbrauchsmittel reicht ein formloser Antrag aus. Die Pflegekassen erstatten hierfür monatlich bis zu 40 Euro.
Definition der Hilfsmittel
Hilfsmittel sind im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen aufgeführt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle Produkte, die in diesem Katalog gelistet sind, oder stellen sie Ihnen leihweise zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 40 des 11. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Es wird zwischen technischen Hilfsmitteln und Verbrauchshilfen unterschieden. Eine Übersicht über die Hilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis und im Hilfsmittelkatalog.
Hilfsmittel werden im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung in verschiedene Gruppen eingeteilt. Produkte, die für die Pflege bestimmt sind, finden sich hauptsächlich in den Produktgruppen (PG) 50 bis 54. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (PG 50-52) und Pflegehilfsmitteln für den Verbrauch (PG 54) unterschieden. Allen gemeinsam ist, dass sie die häusliche Pflege erleichtern, eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen oder zur Linderung von Beschwerden beitragen.
Pflegehilfsmittel sind Produkte oder Geräte, die dazu bestimmt sind, pflegebedürftigen Menschen und deren Pflegepersonen die Pflege zu erleichtern. Sie werden in der häuslichen Pflege, aber auch in Pflegeeinrichtungen eingesetzt. Pflegehilfsmittel lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen: technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Während technische Pflegehilfsmittel oft wiederverwendbare Geräte wie Rollstühle oder Pflegebetten umfassen, handelt es sich bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch um Produkte, die regelmäßig ersetzt werden müssen.
Das Ziel von Pflegehilfsmitteln ist es, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern und den Pflegeaufwand zu reduzieren. Sie tragen maßgeblich dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten, die Mobilität zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Pflegehilfsmittelverzeichnis: Produktgruppen im Überblick
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist eine offizielle Liste, die alle von der Pflegekasse anerkannten Pflegehilfsmittel enthält. Diese Hilfsmittel werden in verschiedene Produktgruppen unterteilt, die die verschiedenen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abdecken. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Produktgruppen:
- Hygienehilfsmittel: Hierzu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutzmasken. Diese Hilfsmittel sind besonders in der häuslichen Pflege unerlässlich, um eine hohe Hygiene zu gewährleisten.
- Mobilitätshilfen: Rollatoren, Gehstöcke, Rollstühle und andere Hilfsmittel, die die Mobilität von Pflegebedürftigen unterstützen. Sie helfen dabei, die Selbstständigkeit zu fördern und Stürze zu vermeiden.
- Pflegebetten und Zubehör: Pflegebetten, Anti-Dekubitus-Matratzen, Bettlifter und Seitengitter gehören zu dieser Kategorie. Sie erleichtern die Pflege erheblich, indem sie das Umlagern und Heben von Patienten unterstützen.
- Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege: Dazu zählen Pflegewagen, Transferhilfen, Aufrichthilfen und ähnliche Geräte, die den Pflegekräften helfen, die täglichen Pflegeaufgaben effizienter und sicherer zu gestalten.
- Technische Hilfsmittel: Geräte wie Blutdruckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte, und andere technische Ausstattungen, die zur Überwachung und Behandlung der Gesundheit des Pflegebedürftigen beitragen.
Einteilung seitens der Kassen
Produktgruppe | Bezeichnung | Art des Hilfsmittels | Beispiele |
PG 50 | Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege | technische Hilfsmittel |
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PG 51 | Pflegehilfsmittel für die Körperpflege und Hygiene | wiederverwendbare Hygieneprodukte |
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PG 52 | Pflegehilfsmittel für die Mobilität/selbstständige Lebensführung | technische Hilfsmittel |
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PG 53 | Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden | technische Hilfsmittel |
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PG 54 | Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind | Hygieneprodukte zur einmaligen Verwendung |
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Pflegehilfsmittelverzeichnis: Produktgruppen im Überblick
Hilfsmittel sind im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen aufgeführt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle Produkte, die in diesem Katalog gelistet sind, oder stellen sie Ihnen leihweise zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 40 des 11. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Es wird zwischen technischen Hilfsmitteln und Verbrauchshilfen unterschieden. Eine Übersicht über die Hilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis und im Hilfsmittelkatalog.
Hilfsmittel werden im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung in verschiedene Gruppen eingeteilt. Produkte, die für die Pflege bestimmt sind, finden sich hauptsächlich in den Produktgruppen (PG) 50 bis 54. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (PG 50-52) und Pflegehilfsmitteln für den Verbrauch (PG 54) unterschieden. Allen gemeinsam ist, dass sie die häusliche Pflege erleichtern, eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen oder zur Linderung von Beschwerden beitragen.
Pflegehilfsmittel sind Produkte oder Geräte, die dazu bestimmt sind, pflegebedürftigen Menschen und deren Pflegepersonen die Pflege zu erleichtern. Sie werden in der häuslichen Pflege, aber auch in Pflegeeinrichtungen eingesetzt. Pflegehilfsmittel lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen: technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Während technische Pflegehilfsmittel oft wiederverwendbare Geräte wie Rollstühle oder Pflegebetten umfassen, handelt es sich bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch um Produkte, die regelmäßig ersetzt werden müssen.
Das Ziel von Pflegehilfsmitteln ist es, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern und den Pflegeaufwand zu reduzieren. Sie tragen maßgeblich dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten, die Mobilität zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Diese Produktgruppen gibt es
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist eine offizielle Liste, die alle von der Pflegekasse anerkannten Pflegehilfsmittel enthält. Diese Hilfsmittel werden in verschiedene Produktgruppen unterteilt, die die verschiedenen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abdecken. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Produktgruppen:
- Hygienehilfsmittel: Hierzu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutzmasken. Diese Hilfsmittel sind besonders in der häuslichen Pflege unerlässlich, um eine hohe Hygiene zu gewährleisten.
- Mobilitätshilfen: Rollatoren, Gehstöcke, Rollstühle und andere Hilfsmittel, die die Mobilität von Pflegebedürftigen unterstützen. Sie helfen dabei, die Selbstständigkeit zu fördern und Stürze zu vermeiden.
- Pflegebetten und Zubehör: Pflegebetten, Anti-Dekubitus-Matratzen, Bettlifter und Seitengitter gehören zu dieser Kategorie. Sie erleichtern die Pflege erheblich, indem sie das Umlagern und Heben von Patienten unterstützen.
- Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege: Dazu zählen Pflegewagen, Transferhilfen, Aufrichthilfen und ähnliche Geräte, die den Pflegekräften helfen, die täglichen Pflegeaufgaben effizienter und sicherer zu gestalten.
- Technische Hilfsmittel: Geräte wie Blutdruckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte, und andere technische Ausstattungen, die zur Überwachung und Behandlung der Gesundheit des Pflegebedürftigen beitragen.
Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel – wo liegt der Unterschied?
Oft wird der Begriff „Hilfsmittel“ verwendet, doch es gibt Unterschiede. Wer diese nicht kennt, kann im Gespräch mit seiner Krankenkasse leicht missverstanden werden. Hier werden die wesentlichen Unterschiede aufgezeigt:
– Hilfsmittel: Diese gleichen eine Behinderung aus, beugen ihr vor oder unterstützen den Behandlungserfolg. Sie müssen von einem Arzt als medizinisch notwendig verordnet werden. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten, wobei für gesetzlich Versicherte eine maximale Zuzahlung von 10 Euro pro Produkt gilt. Beispiele sind Hörgeräte, Prothesen, Stützstrümpfe oder Rollstühle sowie ärztlich verordnete Inkontinenzmaterialien.
– Pflegehilfsmittel: Diese erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung, sondern einen anerkannten Pflegeausweis und einen Antrag bei der Krankenkasse. Zu den technischen Hilfsmitteln zählen Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebehilfen oder Notrufsysteme, die möglicherweise zuzahlungspflichtig sind. Verbrauchshilfen, wie Einweghandschuhe oder Bettschutzeinlagen, sind kostenfrei.
– Hilfsmittel mit Doppelfunktion: Einige Produkte können sowohl als Hilfsmittel als auch als Pflegehilfsmittel fungieren, wie beispielsweise Bad- und Toilettenhilfen, Lifter oder Behindertenfahrzeuge.
Was sind technische Hilfsmittel?
Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte und Ausstattungen, die dazu dienen, den Pflegealltag zu erleichtern und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern. Diese Hilfsmittel werden in der Regel langfristig eingesetzt und können je nach Bedarf individuell angepasst werden. Beispiele für technische Pflegehilfsmittel sind:
- Pflegebetten: Elektrisch verstellbare Pflegebetten ermöglichen es, den Pflegebedürftigen komfortabel zu lagern und erleichtern den Pflegekräften das Heben und Umlagern.
- Rollstühle und Rollatoren: Diese Mobilitätshilfen ermöglichen es Pflegebedürftigen, sich eigenständig oder mit Unterstützung fortzubewegen.
- Hebelifter: Hebelifter helfen dabei, Pflegebedürftige sicher und schonend vom Bett in den Rollstuhl oder ins Bad zu transferieren.
- Anti-Dekubitus-Matratzen: Diese speziellen Matratzen verhindern das Entstehen von Druckgeschwüren bei bettlägerigen Patienten.
Technische Pflegehilfsmittel werden häufig von den Pflegekassen übernommen, allerdings ist in vielen Fällen eine ärztliche Verordnung und eine Genehmigung durch die Pflegekasse erforderlich.
Technische Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege, fördern eine selbstständigere Lebensführung und Körperpflege oder lindern Unannehmlichkeiten. Je nach Zweck werden sie in unterschiedliche Gruppen eingeordnet. Technische Hilfsmittel finden sich in den Produktgruppen 50 bis 52 des Hilfsmittelverzeichnisses. Dazu gehören:
1. Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege: Diese technischen Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern, werden in der Regel leihweise von der Pflegekasse bereitgestellt, wie Pflegebetten, Pflegebett-Zubehör und spezielle Pflegebetttische.
2. Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und Linderung von Beschwerden: Diese wiederverwendbaren technischen Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen oder leihweise zur Verfügung gestellt. Beispiele sind Waschanlagen, Duschwagen und Hygieneprodukte für das Bett.
3. Verbrauchsmaterialien: Diese Artikel (PG 54) sind aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur einmal verwendbar. Sie dienen der Infektionsvorbeugung und der Verbesserung der hygienischen Bedingungen in der häuslichen Pflege. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Verbrauchshilfen bis zu 40 Euro pro Monat.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Dies sind Produkte, die regelmäßig in der Pflege verwendet werden und aufgrund ihres einmaligen Gebrauchs ersetzt werden müssen. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Hygiene und der Vermeidung von Infektionen. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen unter anderem:
– Desinfektionsmittel für Hände und Oberflächen
– Bettschutzgitter
– Einweghandschuhe
– Gesichtsmasken / medizinische Gesichtsmasken
– FFP2-Masken
– Schutzkleidung / Schutzschürzen
Händedesinfektionsmittel schützen vor Keimen und Krankheitserregern. Um sich und Ihre pflegenden Angehörigen bestmöglich zu schützen, sollten Sie das Produkt regelmäßig und gemäß der Gebrauchsanweisung verwenden. Bei richtiger Anwendung wird das Risiko einer Ansteckung mit Infektionskrankheiten verringert.
Flächendesinfektionsmittel werden in Bereichen eingesetzt, in denen das Risiko einer Kontamination von Oberflächen besteht. Diese sollten regelmäßig behandelt werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Bettschutzeinlagen schützen das Bett und die Polsterung vor Körperflüssigkeiten und sorgen dafür, dass der Patient bequemer und trockener liegt. Die waschbaren Bettschutzeinlagen schützen das Bett vor Nässe und helfen, die Wäschefrequenz zu reduzieren.
Einweghandschuhe schützen das Pflegepersonal vor Keimen und Verunreinigungen und sind in verschiedenen Materialien erhältlich. Sie sind unverzichtbar im Gesundheitswesen und sollten in vielen Pflegesituationen getragen werden. Sie schützen sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Pflegenden vor Infektionen und Kontaminationen.
Gesichtsmasken schützen vor Tröpfchen, die Krankheitserreger übertragen können, und sollten insbesondere getragen werden, wenn die Pflegeperson erkältet ist.
FFP2-Masken bieten Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen und sind während der Coronavirus-Pandemie zu einem festen Bestandteil des Dienstes geworden. Sie schützen vor der Übertragung von Keimen und sind besonders wichtig in Zeiten von Infektionskrankheiten.
Schutzkleidung / Schürzen schützen das Pflegepersonal vor Schmutz und Flüssigkeiten und werden nach einmaligem Gebrauch entsorgt. Einmal-Schürzen bieten zusätzlichen Schutz bei der Durchführung von Pflegeaufgaben, die eine Kontamination verursachen könnten.
Diese Pflegehilfsmittel werden in der Regel über die Pflegekasse finanziert, wobei ein monatliches Budget von bis zu 40 Euro zur Verfügung steht. Die Beantragung erfolgt über den Pflegedienst oder direkt über die Pflegekasse.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Um Anspruch auf Pflegehilfsmittel zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Pflegehilfsmittel können grundsätzlich von Personen beantragt werden, die einen Pflegegrad haben und die Pflege in der häuslichen Umgebung erfolgt. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen zusammengefasst:
- Der Pflegebedürftige muss in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sein.
- Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung durch Angehörige, Freunde oder professionelle Pflegedienste erfolgen.
- Die Pflegehilfsmittel müssen zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur Sicherstellung der Hygiene erforderlich sein.
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel kann sowohl vom Pflegebedürftigen selbst als auch von den pflegenden Angehörigen oder Pflegediensten geltend gemacht werden. In vielen Fällen unterstützen Pflegedienste bei der Beantragung und sorgen dafür, dass die benötigten Pflegehilfsmittel regelmäßig geliefert werden.
Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Hierbei steht ein monatliches Budget von bis zu 40 Euro zur Verfügung, das für die Beschaffung der benötigten Hilfsmittel verwendet werden kann. In Ausnahmefällen kann dieser Betrag auch höher ausfallen, wenn ein erhöhter Bedarf nachgewiesen wird.
Für technische Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse die Kosten nur, wenn diese medizinisch notwendig sind und durch eine ärztliche Verordnung belegt werden können. In diesen Fällen muss die Pflegekasse vorab eine Genehmigung erteilen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Lieferanten und der Pflegekasse, sodass für den Pflegebedürftigen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Kostenübernahme von der Art des Pflegehilfsmittels abhängt. Während Verbrauchsmaterialien relativ unkompliziert erstattet werden, können bei technischen Hilfsmitteln zusätzliche Genehmigungsprozesse notwendig sein. Hier ist es ratsam, sich frühzeitig über die genauen Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann Pflegehilfsmittel beantragen?
Pflegehilfsmittel können von allen Personen beantragt werden, die in einen Pflegegrad eingestuft sind und die Pflege in der häuslichen Umgebung erfolgt. Auch pflegende Angehörige oder Pflegedienste können den Antrag stellen.
Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem monatlichen Betrag von 40 Euro. Technische Pflegehilfsmittel werden übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind und eine Genehmigung vorliegt.
Wie funktioniert die Beantragung von Pflegehilfsmitteln?
Die Beantragung erfolgt über ein Formular, das bei der Pflegekasse eingereicht wird. Oftmals übernehmen Pflegedienste diesen Prozess und sorgen dafür, dass die benötigten Pflegehilfsmittel regelmäßig geliefert werden.
Muss ich für Pflegehilfsmittel etwas bezahlen?
In der Regel übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel vollständig. Bei technischen Hilfsmitteln kann es jedoch erforderlich sein, eine Zuzahlung zu leisten, wenn die Kosten den Erstattungsbetrag überschreiten.
Kann ich Pflegehilfsmittel auch online bestellen?
Ja, viele Anbieter von Pflegehilfsmitteln bieten die Möglichkeit, diese online zu bestellen. Die Abrechnung erfolgt meist direkt mit der Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Auf einen Blick
- Definition der Hilfsmittel
- Pflegehilfsmittelverzeichnis: Produktgruppen im Überblick
- Pflegehilfsmittelverzeichnis: Produktgruppen im Überblick
- Diese Produktgruppen gibt es
- Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel – wo liegt der Unterschied?
- Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
- Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
- Häufig gestellte Fragen